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Veröffentlicht am 16. Juli 2021

EGMR: mehr Ermessensspielraum für Mitgliedstaaten

Bern, 16.7.2021 - Am 1. August 2021 tritt das Protokoll Nr. 15 über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in Kraft. Es stärkt das Subsidiaritätsprinzip sowie den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten und verbessert damit die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).