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Veröffentlicht am 19. Juli 2021

Vorsicht bei der Einfuhr von Feuerwerk aus dem Ausland

Bern, 19.7.2021 - In den Tagen vor dem 1. August stellt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) jeweils fest, dass viel Feuerwerk eingeführt wird. Dabei gilt es, die geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz werden angezeigt.