Vorsicht bei der Einfuhr von Feuerwerk aus dem Ausland
Bern, 19.7.2021 - In den Tagen vor dem 1. August stellt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) jeweils fest, dass viel Feuerwerk eingeführt wird. Dabei gilt es, die geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz werden angezeigt.