Anpassungen in den Strafbestimmungen des Schwerverkehrsabgabegesetzes
Bern, 22.11.2006 - Bei Widerhandlungen gegen das Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) soll in Zukunft der Zoll anstelle der Kantone für die Strafverfolgung zuständig sein. Ziel ist eine einheitliche und effiziente Anwendung der Strafbestimmungen. Zudem soll ein Einspracheverfahren eingeführt und eine gesetzliche Grundlage für Zwangsmassnahmen geschaffen werden. Ziel ist es, bei Zahlungsverzug schneller Massnahmen ergreifen zu können sowie die Umgehung der Abgabepflicht zu unterbinden. Der Bundesrat hat heute die Botschaft mit den entsprechenden Änderungen an das Parlament verabschiedet.