Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen
Bern, 13.8.2021 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 12. August 2021 die Anhänge 3 und 5 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen angepasst. Dabei wurde der Eintrag zu einer natürlichen Person gelöscht und der Eintrag zu einer natürlichen Person angepasst. Die Massnahmen treten am 13. August 2021 um 18:00 Uhr in Kraft.