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Veröffentlicht am 24. August 2021

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau

Bern, 24.8.2021 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 23. August 2021 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau angepasst. Dabei wurden die Einträge von zwei natürlichen Personen gelöscht. Die Massnahmen treten am 24. August 2021 um 18:00 Uhr in Kraft.