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Veröffentlicht am 25. August 2021

Bundesrat setzt revidierte Kernenergiehaftpflichtgesetzgebung in Kraft

Bern, 25.8.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2021 das totalrevidierte Kernenergiehaftpflichtgesetz und die totalrevidierte Kernenergiehaftpflichtverordnung per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Schweiz setzt damit die revidierten Kernenergiehaftpflichtübereinkommen von Paris und Brüssel in ihrer Gesetzgebung um. Dadurch verbessert sich im Falle von schweren Nuklearunfällen der Opferschutz und Entschädigungsverfahren werden international harmonisiert und vereinfacht.