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Veröffentlicht am 10. September 2021

Jambon de la Borne als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) eingetragen

Bern, 10.9.2021 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat den Jambon de la Borne als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) eingetragen. Gegen das Gesuch um Eintragung des Produkts im GUB-Register sind keine Einsprachen eingegangen. Mit dieser Eintragung – als erstes Schweizer GUB-Fleischprodukt – können sein Ruf und seine Qualität geschützt werden.