Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea
Bern, 7.9.2021 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 6. September 2021 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Guinea angepasst. Dabei wurden die Einträge von fünf natürlichen Personen geändert. Die Massnahmen treten am 7. September 2021 um 18:00 Uhr in Kraft.