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Veröffentlicht am 8. September 2021

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Umweltschutzgesetzes zu Altlasten, Lärmschutz und Umweltstrafrecht

Bern, 8.9.2021 - Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes möchte der Bundesrat die Sanierung von belasteten Standorten vorantreiben. Im Vordergrund stehen Flächen, auf denen Kleinkinder regelmässig spielen. Die betroffenen Gebiete sind mit Schadstoffen belastet und gefährden so die Gesundheit der Kinder. Der Bundesrat möchte zusätzliche Anreize schaffen, damit diese Standorte möglichst rasch untersucht und saniert werden. Weitere Änderungen betreffen den Lärmschutz und die Siedlungsentwicklung sowie die Aktualisierung des Umweltstrafrechts bei organisierter Kriminalität. Der Bundesrat hat am 8. September 2021 die Vernehmlassung eröffnet.