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Veröffentlicht am 4. Oktober 2021

Schutz vor Tierseuchen: Vernehmlassung zu Anpassungen der Bekämpfungsmassnahmen eröffnet

Bern, 4.10.2021 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 4. Oktober 2021 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Tierseuchenverordnung eröffnet. Damit soll namentlich die Gleichwertigkeit mit dem neuen Tiergesundheitsrecht der EU aufrechterhalten werden. Dies ermöglicht weiterhin einen ungehinderten Handel mit Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft (z. B. Käse) mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Zugleich wird der Schweizer Tierbestand besser vor Tierseuchen geschützt.