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Veröffentlicht am 18. Oktober 2021

Keine Hinweise auf systematische Gewalt in den Bundesasylzentren

Bern-Wabern, 18.10.2021 - Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Rechte von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren systematisch missachtet werden. Die Grund- und Menschenrechte werden grundsätzlich eingehalten. Zu diesem Schluss kommt Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der im Auftrag des Staatssekretariates für Migration (SEM) untersucht hat, ob Mitarbeitende der Sicherheitsdienste unverhältnismässigen Zwang anwenden. Dies trifft in einzelnen untersuchten Fällen zu, bei denen eine Strafuntersuchung eingeleitet worden ist. In seinem Bericht empfiehlt Oberholzer dem SEM unter anderem, die Ausbildung des Sicherheitspersonals zu überprüfen und zu verbessern sowie Schlüsselpositionen in diesem Bereich mit eigenen Mitarbeitenden zu besetzen.