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Veröffentlicht am 29. November 2006

Einführung des elektronischen Versicherungsnachweises

Bern, 29.11.2006 - Ab 1. Februar 2007 kann der Versicherungsnachweis für die Immatrikulation eines Motorfahrzeuges in elektronischer Form beigebracht werden. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass Ausweisentzüge, -aberkennungen und -verweigerungen neu einheitlich zehn Jahre im Administrativmassnahmen- register (ADMAS) des Bundes registriert bleiben. Diese Verschärfung und Vereinheitlichung der bisherigen Praxis wird auf Wunsch der Kantone eingeführt und gilt ab 1. Februar 2007.