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Veröffentlicht am 3. November 2021

Die Verordnung über die Rechnungslegung compenswiss geht in die Vernehmlassung

Bern, 3.11.2021 - Die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds/AHV/IV/EO)» soll sich künftig nach den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) richten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Einführung der neuen Vorschriften ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Februar 2022.