Investitionen in innovative Technologien: Neue Anlagekategorie für Pensionskassen
Bern, 17.11.2021 - Die Pensionskassen können künftig einfacher in innovative und zukunftsgerichtete Technologien in der Schweiz investieren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Schaffung einer neuen Anlagekategorie für nichtkotierte Anlagen beschlossen. Die entsprechenden Änderungen von zwei Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge treten am 1. Januar 2022 in Kraft.