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Veröffentlicht am 17. November 2021

Erweiterte Verwendung der AHV-Nummer: Inkrafttreten

Bern, 17.11.2021 - Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Behörden die AHV-Nummer zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden. Der Bundesrat will mit dieser Massnahme die Verwaltungsabläufe effizienter gestalten. An seiner Sitzung vom 17. November 2021 hat er den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) beschlossen und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.