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Veröffentlicht am 17. November 2021

Anpassungen bei den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für Chauffeusen und Chauffeure

Bern, 17.11.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17.11.2021 die Chauffeurverordnung angepasst. Damit schafft er mit Blick auf die Integration des neuen EU-Rechts in das Landverkehrsabkommen gleichwertige Regelungen mit der EU zu den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von Berufschauffeusen und -chauffeuren. Die meisten Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.