Bundesrat will elektronischen Datenaustausch zwischen Kantonen und Krankenversicherern vereinfachen
Bern, 17.11.2021 - Kantone und Krankenversicherer sollen die Daten der Versicherten einfacher austauschen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung eröffnet. Der Entwurf sieht die Einführung eines elektronischen Datenaustausches zwischen Kantonen und Versicherern in einem einheitlichen Verfahren vor. Zudem beinhaltet ein weiterer Teil der Vorlage die Berücksichtigung der im Ausland wohnhaften Versicherten im Risikoausgleich.