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Veröffentlicht am 24. November 2021

Bundesrat setzt revidierte CO2-Verordnung in Kraft

Bern, 24.11.2021 - Der Bundesrat hat entschieden, die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper anzupassen. Neu müssen die Autoimporteure auch für die klimaschädlichsten Fahrzeuge Sanktionen bezahlen, wenn sie die CO2-Zielwerte verfehlen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 die entsprechende CO2-Verordnung überarbeitet und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Im Zuge der Revision der Verordnung wird auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung revidiert. Neu müssen Chemieunternehmen Lachgas-Emissionen vermeiden.