Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 24. November 2021

Bundesrat legt Kontingente 2022 für Erwerbstätige aus Drittstaaten und dem Vereinigten Königreich fest

Bern, 24.11.2021 - Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2022 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. An seiner Sitzung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Höchstzahlen für Erwerbstätige aus Drittstaaten sowie aus dem Vereinigten Königreich und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA werden auf dem Niveau von 2021 weitergeführt.