Bundesrat will Regeln zum Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln revidieren
Bern, 24.11.2021 - Die Regelung zum Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln sollte vereinfacht werden, wobei die Patientensicherheit zu gewährleisten ist. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 den Bericht in Erfüllung des Postulats Stahl genehmigt. Eine Vernehmlassung zur Änderung des Heilmittelgesetztes (HMG) ist bis Anfang 2023 geplant.