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Veröffentlicht am 24. November 2021

Teilrevision der Gebührenverordnung: Stärkere Einbindung des Preisüberwachers

Bern, 24.11.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 Änderungen an der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV) beschlossen. Ein neuer Artikel konkretisiert den direkten Einbezug des Preisüberwachers. Damit werden die Anliegen der Motion 18.3303 erfüllt. Ergänzend werden die Nichterhebung von Gebühren zwischen Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung und die Grundsätze bei der Festlegung von Mahngebühren in der Verordnung verankert.