Revidierte Verordnung für Kinder- und Jugendförderung tritt am 1.1.22 in Kraft
Bern, 3.12.2021 - Die Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) wurde totalrevidiert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 beschlossen, dass sie am 1.1.2022 in Kraft tritt. Die Änderungen erhöhen insbesondere die Transparenz der Vergabe von Finanzhilfen und führen zu mehr Rechtssicherheit. Die KJFV enthält die Ausführungsbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Dieses ermöglicht es dem Bund, private Organisationen sowie Kantone und Gemeinden bei der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen.