Gesundheitswesen: Bundesrat setzt Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums in Kraft
Bern, 3.12.2021 - Die ersten Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden. Künftig werden alle Versicherten eine Rechnungskopie erhalten, im ambulanten Bereich wird eine nationale Tariforganisation ins Leben gerufen und bei Sanktionen eine maximale Bussenhöhe festgesetzt.