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Veröffentlicht am 27. Oktober 2004

Führerausweis nur noch auf Probe

Bern, 27.10.2004 - Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. Erst nach dem Besuch einer Weiterausbildung wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben. Der Bundesrat hat heute die für die Umsetzung in den Kantonen notwendigen Ausführungsbestimmungen zur SVG-Revision vom 14.12.2001 verabschiedet.