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Veröffentlicht am 3. Dezember 2021

Bestimmungen für besseren Schutz von Mensch und Umwelt gelten ab 1. Januar 2022

Bern, 3.12.2021 - Die neuen Bestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt gelten ab dem 1. Januar 2022. An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zu den entsprechenden Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und diese gleichzeitig mit den Gesetzesänderungen in Kraft gesetzt. Die neuen Sorgfaltspflichten für Unternehmen orientieren sich an den Regelungen der EU und gehen teilweise über diese hinaus. Sie finden erstmals auf das Geschäftsjahr 2023 Anwendung.