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Veröffentlicht am 14. Dezember 2021

Relative Marktmacht: Neue Regelung im Kartellgesetz

Bern, 14.12.2021 - Mit Jahresbeginn 2022 kommen die neuen Vorschriften zur relativen Marktmacht zur Anwendung. Die Wettbewerbskommission (WEKO) veröffentlicht dazu ein Merkblatt und ein Meldeformular.