Relative Marktmacht: Neue Regelung im Kartellgesetz
Bern, 14.12.2021 - Mit Jahresbeginn 2022 kommen die neuen Vorschriften zur relativen Marktmacht zur Anwendung. Die Wettbewerbskommission (WEKO) veröffentlicht dazu ein Merkblatt und ein Meldeformular.