Erwerb von Führerausweisen: Verfahren zum Identitätsnachweis angepasst
Bern, 28.6.2004 - Personen, die einen schweizerischen Lernfahr- oder Führerausweis erwerben wollen, müssen ihre Identität zweifelsfrei nachweisen können. Gewisse Ausländer- und Asylausweise genügen dieser Vorgabe des Strassenverkehrsrechts gemäss einer Präzisierung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) nicht. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat deshalb eine neue Weisung zum Identitätsnachweis erlassen.