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Veröffentlicht am 6. Dezember 2021

Neue psychoaktive Substanzen: Betäubungsmittelverzeichnis um 12 Einzelsubstanzen und eine Substanzgruppe ergänzt

Bern, 6.12.2021 - Um den Missbrauch neuer synthetischer Stoffe als Betäubungsmittel zu bekämpfen, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) heute 12 Einzelsubstanzen und eine Substanzgrupp neu in die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgenommen. Damit sind Herstellung, Handel und Anwendung dieser psychoaktiven Substanzen verboten. Die laufende Ergänzung von Rohmaterialien oder Erzeugnissen mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung ist eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels.