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Veröffentlicht am 28. April 2004

0,5 Promille, Nulltoleranz für Drogen und schärfere Administrativmassnahmen ab 1. Januar 2005

Bern, 28.4.2004 - Der Bundesrat hat heute die 0,5-Promillegrenze, den Grenzwert 0 für bestimmte Drogen und die verschärfte Führerausweisentzugsregelung auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Gestützt auf die vom Parlament im Dezember 2001 beschlossenen Gesetzesänderungen und die im März 2003 erlassene Parlamentsverordnung zu den Blutalkoholgrenzwerten hat der Bundesrat die für die Umsetzung in den Kantonen erforderlichen Ausführungsvorschriften verabschiedet. Diese bilden Teil der Massnahmen zur Erhöhung der Strassenverkehrssicherheit.