Bundesrat verabschiedet Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz
Bern, 10.12.2021 - Der Bundesrat legt neue Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz vor. Die bestehende Verbandsklage soll ausgebaut werden und künftig auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ermöglichen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 die Botschaft zu einer Änderung der Zivilprozessordnung zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments.