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Veröffentlicht am 10. Dezember 2021

Chauffeurzulassungsverordnung wird angepasst

Bern, 10.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10.12.2021 die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) angepasst. Damit übernimmt er im Rahmen des Landverkehrsabkommens verschiedene Regelungen zur Aus- und Weiterbildung von Berufschauffeusen und -chauffeuren aus dem EU-Recht. Die meisten Änderungen treten am 1. März 2022 in Kraft.