Coronavirus: Bundesrat schickt zwei Varianten für weitergehende Massnahmen in Konsultation
Bern, 10.12.2021 - Der Bundesrat will rasch entscheiden können, sollte sich die Situation weiterhin ungünstig entwickeln. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 entschieden, zwei Varianten für weitergehende Massnahmen in Konsultation zu geben. Die erste Variante sieht in Innenbereichen die Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht vor. Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, Restaurants sowie Veranstaltungen würde geimpften und genesenen Personen vorbehalten. Wo die Maske nicht getragen oder nicht im Sitzen konsumiert werden kann, etwa in Discos, Bars oder bei gewissen Freizeitaktivitäten, ist zusätzlich ein negativer Test nötig (2G-plus-Regel). In der zweiten Variante sind dort Schliessungen geplant, wo die Maske nicht getragen werden kann. Bei beiden Varianten würden die Basismassnahmen verstärkt, etwa mit einer Homeoffice-Pflicht und der Beschränkung privater Treffen. Die Konsultation dauert bis am 14. Dezember. Der Bundesrat hat zudem die Konsultation zur erneuten Übernahme der Testkosten gestartet, um den Auftrag des Parlaments nach der Schlussabstimmung möglichst rasch umsetzen zu können.