Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 9. Dezember 2002

Besserer Verkehrsopferschutz nach Unfällen im Ausland

Bern, 9.12.2002 - Wer Opfer eines Verkehrsunfalles im europäischen Ausland wird, soll seine Schadenersatzansprüche gegen den ausländischen Motorfahrzeughaftpflichtversicherer künftig in der Schweiz geltend machen können. Der Bundesrat hat beschlossen, die entsprechenden Änderungen im Strassenverkehrs- und Versicherungsaufsichtsrecht auf den 1. Februar 2003 in Kraft zu setzen. Damit hat er die Voraussetzungen geschaffen, um die Schweiz noch besser in das europäische System des Verkehrsopferschutzes zu integrieren. Wirksam wird diese Neuerung allerdings erst gegenüber jenen EWR-Staaten, die der Schweiz die gleichen Rechte gewähren.