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Veröffentlicht am 17. Dezember 2021

Adaptive Antennen: Der Bundesrat schafft Klarheit und erhöht die Rechtssicherheit

Bern, 17.12.2021 - Der Mobilfunk und insbesondere 5G spielen bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes mittels adaptiven Antennen. Um die Strahlung dieser neuen Antennen zu berechnen, hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Februar eine Vollzugshilfe für die Kantone und Gemeinden veröffentlicht. An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat entschieden, einzelne Elemente der Vollzugshilfe in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zu verankern. Damit will der Bundesrat die Rechtssicherheit stärken. Die Grenzwerte der NISV sowie das Schutzniveau bleiben unverändert.