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Veröffentlicht am 17. Dezember 2021

Coronavirus: In Zivilverfahren bleibt Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen möglich

Bern, 17.12.2021 - Gerichte können in Zivilverfahren auch im nächsten Jahr den Einsatz technischer Hilfsmittel wie Video- und Telefonkonferenzen anordnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die angepasste Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) gutgeheissen. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und gilt längstens bis zum 31. Dezember 2022.