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Veröffentlicht am 17. Dezember 2021

Coronavirus: Bundesrat verlängert Schutzmassnahmen im Asylbereich

Bern, 17.12.2021 - Der Bundesrat hat im Frühjahr 2020 Massnahmen für den Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Durch diese Massnahmen kann sichergestellt werden, dass auch im Asylbereich der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus gewährleistet ist und gleichzeitig auch die Kernfunktion des Asylsystems, die Durchführung von Asyl- und Wegweisungsverfahren, sichergestellt bleibt. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 bis Ende 2022 verlängert.