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Veröffentlicht am 17. Dezember 2021

Bundesrat prüft Härtefallhilfe für 2022

Bern, 17.12.2021 - Im Sinne einer Vorsichtsmassnahme hat das Parlament in der Wintersession die gesetzliche Grundlage für die kantonalen Härtefallprogramme verlängert. Stark von behördlichen Covid-Massnahmen betroffene Unternehmen sollen auch im kommenden Jahr unterstützt werden. Der Bundesrat hat eine erste Diskussion dazu geführt und das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) mit der Ausarbeitung einer Härtefallverordnung 2022 beauftragt. Diese soll auch einen Vorschlag für die Umsetzung der neu vom Parlament beschlossenen Unterstützung für Schaustellerinnen und Schausteller umfassen. Eine Übergangsregelung soll den Kantonen genügend Zeit für einen reibungslosen Abschluss des bestehenden Programms 2020/21 einräumen. Der Bundesrat hat dazu am 17. Dezember 2021 die geltende Härtefallverordnung angepasst.