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Veröffentlicht am 16. Oktober 2002

Erhöhung der zulässigen Länge von Gesellschaftswagen

Bern, 16.10.2002 - Die schweizerischen Bestimmungen über die Länge von Gesellschaftswagen werden mit den internationalen Regelungen harmonisiert. Damit dürfen ab dem 1. Dezember 2002 z.B. Reisebusse bis zu einer maximalen Länge von 15.00 m auf Schweizer Strassen verkehren. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen beschlossen.