Erhöhung der zulässigen Länge von Gesellschaftswagen
Bern, 16.10.2002 - Die schweizerischen Bestimmungen über die Länge von Gesellschaftswagen werden mit den internationalen Regelungen harmonisiert. Damit dürfen ab dem 1. Dezember 2002 z.B. Reisebusse bis zu einer maximalen Länge von 15.00 m auf Schweizer Strassen verkehren. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen beschlossen.