Motorräder bis 125 cm³: Zulassung weiterhin erst ab 18 Jahren
Bern, 3.7.2002 - Der Bundesrat harmonisiert die Führerausweiskategorien mit der EU und passt das Zulassungsverfahren an. Das Mindestalter für leistungsbeschränkte Motorräder bis 125 cm3 bleibt bei 18 Jahren. Dies sieht die angepasste Verkehrszulassungsverordnung vor. Gleichzeitig hat der Bundesrat das erste Teilpaket des revidierten Strassenverkehrsgesetzes (SGV) in Kraft gesetzt. So kann der Bund neu selber Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen anordnen. Zudem dürfen Halter von Lastwagen künftig ein tieferes Gesamtgewicht in ihrem Fahrzeugausweis eintragen lassen, damit die LSVA reduziert wird.