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Veröffentlicht am 15. Mai 2002

Neue Verkehrsregeln für Inline-Skates und Trottinette

Bern, 15.5.2002 - Das Benutzen von fahrzeugähnlichen Geräten wie Inline-Skates oder Trottinette wird im Strassenverkehrsrecht neu geregelt. Die neuen Bestimmungen legen explizit fest, welche Verkehrsflächen mit diesen Geräten benutzt werden dürfen und welche Verkehrsregeln dabei zu beachten sind. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet und dabei auf Grund der Vernehmlassungsresultate das Vortrittsrecht für Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber den neuen Mobilitätsformen in der Verkehrsregelnverordnung ausdrücklich verankert.