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Veröffentlicht am 26. Januar 2022

Schärfere Strafen für illegalen Handel von geschützten Tieren und Pflanzen

Bern, 26.1.2022 - Ab dem 1. März 2022 gelten für den illegalen Handel mit international geschützten Tier- und Pflanzenarten verschärfte strafrechtliche Sanktionen. Der Bundesrat hat am 26. Ja-nuar 2022 die Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes sowie die Ausführungs-bestimmungen dazu in Kraft gesetzt. Schwere Fälle von illegalem Handel gelten ab die-sem Zeitpunkt als Verbrechen.