Ab 1. März 2022: Drittes Kontrollschild für Heckveloträger
Bern, 4.2.2022 - Ab 1. März 2022 kann bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern ein zusätzliches Kontrollschild für die Montage an Heckveloträgern bestellt werden. Mit dem dritten Kontrollschild für Motorwagen, das am Heckträger montiert wird, entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger. Das dritte Schild ist freiwillig, das Umhängen des hinteren Kontrollschildes weiterhin erlaubt.