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Veröffentlicht am 22. Februar 2022

WEKO: Berner-Belagswerk verletzte Kartellgesetz

Bern, 22.2.2022 - Das bernische Belagslieferwerk BERAG AG in Rubigen hat seine Aktionärinnen gegenüber anderen Unternehmen jahrelang bevorzugt, seine Kundinnen und Kunden an sich gebunden und damit den Wettbewerb behindert. Zudem hat die Mehrheit der Aktionärinnen bis 2016 ein Konkurrenzverbot vereinbart.