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Veröffentlicht am 22. Februar 2022

Organspende: Bundesrat und Parlament befürworten Widerspruchslösung mit Einbezug der Angehörigen

Bern, 22.2.2022 - Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten, und deshalb die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Am 15. Mai 2022 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes. Es regelt auch die Rechte der Angehörigen: Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.