Bundesrat baut administrative Hürden bei der Zuwanderung aus Drittstaaten ab
Bern, 4.3.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. März 2022 eine Reihe von Massnahmen zur Optimierung der Zulassung von qualifizierten Erwerbstätigen aus Drittstaaten beschlossen. Damit können administrative Hürden abgebaut und die Innovationskraft der Wirtschaft gestärkt werden. Die Massnahmen sind sozialverträglich und entsprechen in Bezug auf die Steuerung der Zuwanderung der Verfassung. Als Sofortmassnahme sollen bis Ende 2022 erste administrative Erleichterungen in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel umgesetzt werden.