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Veröffentlicht am 11. März 2022

Fernmeldeüberwachung: Gesetzliche Grundlage für die Analysefunktionen

Bern, 11.3.2022 - Am 1. Mai 2022 tritt eine Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. März 2022 beschlossen. Mit dieser Änderung wird die explizite gesetzliche Grundlage geschaffen, um Daten der Fernmeldeüberwachung im Verarbeitungssystem (V-FMÜ) des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) analysieren zu können.