Ukraine: Zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S
Bern, 13.4.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 für Geflüchtete mit Schutzstatus S einen finanziellen Beitrag an die Kantone von 3000 Franken pro Person beschlossen – insbesondere zur Förderung des Spracherwerbs. Die Kantone haben einen entsprechenden Vorschlag des Staatssekretariats für Migration (SEM) in der Konsultation im Grundsatz unterstützt. Der Spracherwerb ist wichtig, damit die Betroffenen rasch eine Arbeit aufnehmen und am sozialen Leben teilnehmen können. Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine so ausgestaltet, dass eine rasche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich ist.