Arabischer Frühling: Die Untersuchung im Zusammenhang mit der "Ägyptischen Revolution" wird eingestellt
Bern, 13.4.2022 - Seit 2011 führt die Bundesanwaltschaft (BA) im Kontext des «Arabischen Frühlings» ein Schlüsselverfahren im Zusammenhang mit der "Ägyptischen Revolution" von 2011. Trotz ihrer umfangreichen Ermittlungen und nach der Überweisung von CHF 32 Millionen an Ägypten im Jahr 2018 muss die BA heute feststellen, dass die Untersuchung keinen erhärteten Tatverdacht ergeben hat, der eine Anklageerhebung gegen eine Person in der Schweiz oder die Einziehung von Vermögenswerten rechtfertigen würde. Das derzeit gegen fünf Beschuldigte geführte Verfahren wird daher auf der Grundlage von Art. 319 Abs. 1 Bst. b der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt und die zurzeit noch beschlagnahmten Vermögenswerte (ca. CHF 400 Millionen) werden freigegeben.