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Veröffentlicht am 6. Mai 2005

BAV reicht Strafanzeige gegen TX Logistik ein

Bern, 6.5.2005 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat gegen den Geschäftsführer des in Basel ansässigen Bahnunternehmens TX Logistik GmbH (TXL) Strafanzeige erstattet. Grund sind Verstösse gegen das Arbeitszeitgesetz (AZG) und die dazugehörende Verordnung. Die Verstösse sind aber nicht derart gravierend, dass ein Entzug der Netzzugangsbewilligung angemessen wäre.