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Veröffentlicht am 4. Mai 2022

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen

Bern, 4.5.2022 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Glarus, Appenzell Innerhoden, Tessin und Neuenburg zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 4. Mai 2022 verabschiedeten Botschaft festhält.